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   FG Münster, 03.11.1995 - 11 K 2899/94 G, U, E   

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https://dejure.org/1995,38985
FG Münster, 03.11.1995 - 11 K 2899/94 G, U, E (https://dejure.org/1995,38985)
FG Münster, Entscheidung vom 03.11.1995 - 11 K 2899/94 G, U, E (https://dejure.org/1995,38985)
FG Münster, Entscheidung vom 03. November 1995 - 11 K 2899/94 G, U, E (https://dejure.org/1995,38985)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 413
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.1999 - 1 K 294/97

    Kein Anspruch auf allgemeine Fristverlängerung für von einem

    Dem steht nicht entgegen, daß bereits abgelaufene Fristen gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 AO rückwirkend verlängert werden können; damit sind die Fälle einbezogen, in denen vor Entscheidung über den Fristverlängerungsantrag die Abgabefrist abgelaufen ist, die Erklärung jedoch nicht eingegangen ist (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 22. November 1994 VIII 402/94, EFG 1995, 406; FG Münster, Urteil vom 3. November 1995 11 K 2899/94 - G, U, E, EFG 1996, 413).
  • FG Baden-Württemberg, 26.01.2001 - 6 K 493/97

    Fristverlängerung zur Abgabe von Steuererklärungen durch Steuerberater;

    Acht Monate Frist zur Aufarbeitung rückständiger Steuererklärungen wurden für einen Steuerberater im Urteil des FG Münster vom 3. November 1995 (11 K 2899/94, EFG 1996, 413) als ausreichend beurteilt.
  • FG Bremen, 16.02.1999 - 298070K 2

    Rechtsbehelfe gegen die Androhung von Zwangsgeldern; Voraussetzungen für die

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